Wie geht es nach der Wahl weiter?

Das vorläufige Wahlergebnis wird unverzüglich nach der Wahl durch den Zentralen Wahlvorstand bekannt gemacht. Nach Ende der Einspruchsfrist von drei Werktagen wird das endgültige Wahlergebnis veröffentlicht (z.B. durch Aushänge, Internet).

Die neu gewählten Mitglieder des Akademischen Senats und Erweiterten Akademischen Senats werden von der/dem Rektor_in zur konstituierenden Sitzung  zu Beginn des auf die Wahl folgenden Semesters eingeladen.