Was machen der Akademische Senat und Erweiterte Akademische Senat?

In den Gremien übt die Hochschule ihr Recht der akademischen Selbstverwaltung aus. 

Der Akademische Senat ist neben dem Erweiterten Akademischen SenatHochschulrat und Rektorat (Hochschulleitung) das wichtigste Gremium, das sich aus insgesamt 13 gewählten Mitgliedern aller Statusgruppen der Hochschule zusammensetzt. Der Akademische Senat tagt drei bis vier Mal im Semester und entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten von Lehre und Studium sowie Hochschulentwicklung. Dazu zählen z.B. Stellungnahmen zu Studien- und Prüfungsordnungen, zu Entwürfen des Haushaltsplanes, Beschlüsse zu Berufungsvorschlägen und zur Zusammensetzung von Auswahl- und Berufungskommissionen sowie Beschlüsse von Satzungen und Richtlinien der Hochschule.

Dem Erweiterten Akademische Senat gehören neben den Mitgliedern des Akademischen Senats alle berufenen Professor_innen sowie weitere gewählte Mitglieder der Statusgruppen akademische Mitarbeiter_innen, Studierende und Mitarbeiter_innen aus Technik, Service Verwaltung an. In diesem Gremium etwa werden die Mitglieder der Hochschulleitung gewählt und Beschlüsse über die Grundordnung gefasst.

Weiterführende Informationen zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben des Akademischen Senats und des Erweiterten Akademischen Senats sowie des Hochschulrats und der Hochschulleitung sind in der Grundordnung zu finden.