Welche Grundsätze gibt es für Bewirtung- und Repräsentationsausgaben?

Es gelten folgende Grundsätze für Bewirtungen:

  1. Bewirtungen sind nur für dienstliche Zwecke im Rahmen der Aufgabenerfüllung möglich und nur, wenn Haushaltsmittel vorhanden sind.
  2. Ausgaben für Bewirtung und Repräsentation müssen sparsam und wirtschaftlich erfolgen.
  3. Bewirtungsausgaben können in der Regel nur geltend gemacht werden, wenn mehr externe Gäste als Hochschulangehörige teilnehmen. Überwiegen Hochschulangehörige, sind Bewirtungsausgaben grundsätzlich nicht erstattungsfähig. 
  4. Die Bewirtung von Angehörigen oder Begleitpersonen von Beschäftigten, Studierenden oder Lehrbeauftragten ist ausgeschlossen. Sie gelten nicht als externe Gäste.
  5. Vor der Beauftragung oder dem Einkauf muss spätestens 2 Wochen vorher ein formloser Antrag bei der zuständigen Fachgebietsverwaltung geschickt werden. Die Planung muss von der zuständigen Fachgebietsverwaltung dann per E-Mail bestätigt werden.
  6. Bei Beauftragung und Einkauf sind die geltenden Regelungen für Beschaffung und Auslagenerstattung einzuhalten.
  7. Bewirtungen aus Drittmitteln sind nur zulässig, wenn sie im Kosten- und Finanzierungsplan vorgesehen sind. Andernfalls ist eine schriftliche Bestätigung des Mittelgebers erforderlich. Vorgaben des Mittelgebers sind zu beachten; gibt es keine, gilt unsere Bewirtungsrichtlinie.

Erstellt von: Fachgebietsverwaltung 1, 04.02.2026