Brexit: Einreise und Aufenthalt ab 01.01.2021

Das Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) hat mitgeteilt, dass britische Staatangehörige  zum 01.01.2021 in den § 41 Abs. 1 AufenthV aufgenommen werden sollen.
Dies bedeutet, dass wenn Sie die bititische Staatsangehörigkeit besitzen, auch für langfristige Aufenthaltszwecke wie Studium, Arbeitsaufnahme oder Familiennachzug ohne vorheriges Visumsverfahren in die Bundesrepublik einreisen können. Den benötigten Aufenthaltstitel können Sie nach Ihrer Einreise beim LEA beantragen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Unsicherheiten und Problemen an:
Leoni Adams: Tel: +49-30-47705-232
eMail: international@kh-berlin.de