Das Recht auf einen Nachteilsausgleich ist im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankert.
Studierende und Bewerber_nnen, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen benachteiligt sind, haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.
Das Ziel der Nachteilsausgleiche besteht darin, die besonderen Bedürfnisse dieser Studierenden und Bewerber_innen zu berücksichtigen und die Voraussetzungen für ein chancengleiches Studium bzw. eine chancengleiche Zugangsprüfung zu schaffen.
Ein Nachteilsausgleich gleicht Nachteile aus, die beispielsweise durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung entstehen. Durch passende Unterstützungsmaßnahmen wird sichergestellt, dass Zulassungsprüfungen sowie Studien- und Prüfungsleistungen unter fairen Bedingungen erbracht werden können.
Sie können zusätzlich notwendige Inklusionsleistungen für die Zugangsprüfung sowie für das Studium beim StudierendenWERK BERLIN beantragen, zum Beispiel eine Studienassistenz oder eine Gebärdensprachdolmetschung. Kontaktdaten der “Beratung Barrierefrei Studieren”: Mail: bbs.fmp@stw.berlin, Tel: 030939398442, Telefonsprechzeiten: Dienstag 10–13 Uhr
Erstellt von Susan Lipp
Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Mai 2025
Mai 2025